Geschichte

Vortrag zum Internationalen Frauentag über Theodor Gottlieb von Hippel

Am Internationalen Frauentag hält unser Mitglied Dr. Marie-Anne Mersch im Rahmen unserer virtuellen Tischgesellschaft einen Vortrag über den Königsberger Juristen und Bürgermeister Theodor Gottlieb von Hippel (1741 – 1796), der nicht nur ein Freund und Tischgenosse Immanuel Kants war, sondern auch ein Vorkämpfer für die Rechte der Frauen.

Vortragsmanuskript

Theodor Gottlieb von Hippel, ein Freund und Tischgenosse Immanuel Kants, war Dirigierender Bürgermeister Königsbergs und Polizeipräsident.  Man kann sich die Frage stellen was diesen Mann, der an der Spitze der Stadt stand, dazu veranlasste sich für Frauenrechte auszusprechen und 1792 folgende Aussage zu machen:

„Lasst uns auf den Zeitpunkt uns freuen, wo der Tag der Erlösung für das schöne Geschlecht anbrechen wird, wenn man Menschen, die zu gleichen Rechten berufen sind, nicht mehr in der Ausübung derselben behindert – und wenn man das, was so augenscheinlich gleich ist, nicht so willkürlich unterscheidet“.

Und wer war dieser Mann, der es wagte am Ende des 18. Jahrhunderts solch einen leidenschaftlichen Appell, ja solch eine außergewöhnliche, fast ungeheuerliche Proklamation zu verkünden. In einer Zeit, wo die Frauen keine Bürgerrechte hatten, in einer Zeit wo diese Unmündigkeit durch die Natur der Frau begründet wurde, die Natur, die es so festgelegt hatte. 

Theodor Gottlieb von Hippel wurde 1741 in Gerdauen, Ostpreussen, heute Schelesnodoroschny in bescheidenen Verhältnissen geboren. Sein Vater war Schulrektor. Mit knapp 16 Jahren besuchte er schon die Universität Königsberg, studiert zuerst Theologie und später Jurisprudenz. Nach Abschluss des Studiums wurde er zuerst Advokat, später städtischer Gerichtsverwalter, Stadtrat und Direktor des Kriminalgerichts. Schon 1762, mit 21 Jahren wird er in eine Freimaurerloge in Königsberg aufgenommen und knüpft erste wichtige Beziehungen. 1780 wurde er Dirigierender Bürgermeister Königsbergs und 1786 dann auch noch Kriegsrat. Er starb am 23. April 1796 an Brustwassersucht. Hippels Lebensstil hat sich im Vergleich zu seinen armen Jugendjahren grundlegend verändert. Er hinterließ ein großes Vermögen. Er hat zielstrebig und erfolgreich einen enormen sozialen Aufstieg gemacht, der ihn an die Spitze der Stadt brachte.

Über seine Tüchtigkeit in seinen Ämtern sind seine Zeitgenossen des Lobes voll. Über seinen Charakter divergieren die Meinungen: Es wird ihm Hochmut, Gewinnsucht, krankhafter Ehrgeiz und Geiz, lose Sitten nachgesagt. 

Hippel war aber auch während 35 Jahren ein enorm produktiver Schriftsteller, der fast all seine Werke anonym erschienen ließ.

Sein Interesse an der Ehe, Familie und Frau im bürgerlichen Leben hatte Hippel bereits 1774 mit dem Traktat « Über die Ehe » kundgetan. Dieses Werk fand offenbar eine breite Aufnahme. Vier Auflagen erschienen noch zu Lebzeiten Hippels. Vertrat er noch in der ersten Auflage eine traditionelle Sicht, so forderte er die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Frau 1793 in der 4. Auflage.

Auch anonym erschien 1792 die Schrift « Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber ». Die Französische Revolution war das zentrale politische und gesellschaftliche Thema in diesen Jahren. Auch über das Verhältnis von Männern zu Frauen wurde gesprochen, über Frauenrechte aber weniger. Diese anonyme Schrift, ist deshalb in ihrer Radikalität und Eindeutigkeit einzigartig nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch weit darüber hinaus. Hippels Prägung durch Kants Philosophie wird auch in der bürgerlichen Verbesserung der Weiber immer wieder erkennbar. Dies führte sogar zu der öffentlich geäußerten Vermutung, Kant sei der eigentliche Autor des bald zum Skandal gewordenen Werkes. Kant distanzierte sich in einer öffentlichen Erklärung und verkündete, dass Ähnlichkeiten mit seinem Werk darauf zurückzuführen wären, dass Hippel, sein vertrauter Freund, Vorlesungsnachschriften Kants verwendet habe. 

Um die Bedeutung dieser Schrift zu verstehen und zu analysieren, müssen wir uns aber zurück ins Ende des 18. Jahrhundert versetzen. Denn die Grundannahmen über Frauen, die Hippel eine nach der anderen widerlegt, wurden damals in der Gesellschaft nicht nur angenommen, sondern es wurde fest daran geglaubt und es erschien der Mehrheit, dass sich daran nichts ändern ließe und man sie nicht in Frage stellen braucht. Die Schrift ist in zwei Hauptteile gegliedert: in einen ersten Teil, werden die Gründe für die Unterdrückung der Frauen aufgeführt und widerlegt und in einen zweiten Teil, werden Verbesserungsvorschlägen aufgeführt.

Er beginnt mit dem zu seiner Zeit noch am weitesten verbreiteten Argument: Die Ungleichheit der Geschlechter sei biblisch und von der Natur verordnet. Hippel fragt:

Ich zitiere

„Was hätte die Natur veranlassen können, die eine Hälfte ihres höchsten Meisterstücks zu beglücken und zu ehren, die andere dagegen zu verkümmern und zu vernachlässigen…Die allmächtige Natur soll ihre Stellvertreterin schwach gelassen haben, um nicht nur schwache Personen ihres eigenen Geschlechts, sondern auch starke des unsrigen zur Welt zu bringen? „ 

Weiter schlussfolgerte er: 

„Mann und Frau machen einen ganzen Menschen aus. Die relativen Eigenschaften, die zwischen beiden aufeinander angelegt sind, setzen diese Behauptung außer Zweifel . . . Kein Geschlecht hat den mindesten Wert ohne das andere; zusammengenommen machen sie die Menschheit aus. „

Ende des Zitats

Er bemühte sich also aufzudecken, dass die Herrschaft des Mannes über die Frau, ihre weniger geachtete gesellschaftliche Stellung, nicht von Gott und der Natur bestimmt, nicht von Anfang an vorhanden gewesen ist, und deshalb unnatürlich und unvernünftig sei. 

Die Ursachen für die Überlegenheit des Mannes über die Frau sah Hippel in einer geringen Bildung und Erziehung, durch eine einseitige Orientierung in den Tätigkeiten der Frauen. Eine Tätigkeit, sagt er, die begrenzt war auf die Rolle des Spielzeuges für die Männer, denen bestenfalls Verehrung statt Gerechtigkeit Wiederfahren könne. Gegen die Behauptung die Grenzen der Ausbildung bei Frauen seien biologischer Natur, stellte er die provokatorische Frage « Oder wollen wir der Natur lieber Missgriffe aufbürden, um nur unser System zu retten. »

Er knüpft aber auch an die neue Wissenschaft dieser Zeit an, die versucht eine Relation zwischen Körper und Geist zu ergründen. Er schreibt, dass die Natur bei Bildung der beiden Menschengeschlechter nicht die Absicht hatte einen merklichen Unterschied zu machen, weder auf Kosten des anderen zu begünstigen. Hippel mokiert sich über die allgemeinen Folgerungen, die aus den physischen Unterschieden der beiden Geschlechter gezogen wurden. Er sagt, dass es den Psychologen noch nicht gelungen ist in dem Gebiet der Geister genug vorzudringen, um bestimmen zu können, ob es da wesentliche Unterschiede gebe.

Er geht auch auf die rechtlichen Bedingungen der Ungleichheit ein. Durch die ganze Schrift zieht sich eine große Enttäuschung über die Errungenschaften der Französischen Revolution und die Verfassung von 1792, weil sie den Frauen die elementaren Menschen- und Bürgerrechte vorenthält.

Im weiteren Verlauf der Argumentation bespricht er die gesellschaftlichen Institutionen (Religion, Ehe, Recht) unter dem Gesichtspunkt, wie weit sie die Unterdrückung der Frauen bewirken und garantieren. Die christliche Religion wird als Instrument zur Unterdrückung der Frau angeprangert. Hippel bemerkt, dass die Religion vorzüglich von Männern dazu benutzt worden sei, die eigene Herrschaft zu stabilisieren.

Er untersucht das Römische Recht vor allem in seinen Auswirkungen auf die Ehe als Rechtsinstitut. Die Gleichstellung der Frau mit Kindern und anderen rechtlosen Hausgenossen im Römischen Recht legt für ihn den Grund zur Rechtsform der Ehe bis in die neueste Zeit. Der nie verheiratete Hippel schreibt:

Ich zitiere

„Ist die Ehe nach jetziger Sitte, viel mehr als Krankenunterhaltung, wodurch man so sehr die Langeweile als die Anstrengung vermeidet und vorzüglich das andere Geschlecht von jenen schrecklichen Gefühlen seiner Abhängigkeit und Unterdrückung ableitet“.

Ende des Zitats

Laut Hippel dient die Ehe der permanenten Unterdrückung der Frau, indem sie Abhängigkeit als Liebe und Ausbeutung als weibliche Fürsorge ausgibt. 

Der zweite Teil der Schrift formuliert die Verbesserungsvorschläge, eine Theorie, die die gleichen Rechte der Frau in allen Bereichen der bürgerlichen Gesellschaft begründen soll.

Er prangert auch vehement eine Frauenerziehung an, die Frauen zu Häuslichkeit und stillen sanften Tugenden hin erziehen will. Es wird deutlich, wie weit Hippel über das aufklärerische Denken seiner Zeit hinausgeht. Er will beweisen, dass es keine tätige Weiblichkeit gibt, mit der man die Frauen in einem privaten Bereich festschreiben kann, sondern dass Frauen an allen öffentlichen, bürgerlichen Geschäften zu beteiligen sind: 

Ich zitiere

„Wir irren, wenn wir uns überreden, dass Weiber für die Ehrensache der Menschheit, für den Kampf der Freiheit mit der Alleingewalt, keine Sinne besitzen“  

Ende des Zitats

Die Fähigkeiten von Frauen im politischen Leben sind für ihn gerade durch die Französische Revolution deutlich geworden. Die Lächerlichkeit der männlich bestimmten Kabinettspolitik des Ancien Regime werden als Beweis herangezogen, um zu dem radikalen Schluss zu kommen: 

Ich zitiere

„Wahrlich, um sich wieder zu orientieren, sollte man die Weiber zum Staatsdienst avozieren, wozu sie unstreitig einen göttlichen Ruf haben, an dem es den meisten Taugenichtsen von hohen Staatsbeamten ermangelt“

„positive Gesetze erziehen Menschen und müssen sich, wenn Menschen mündig werden, von Menschen erziehen lassen. – Angenommen, Weiber wären körperlich schwach – angenommen! -, und was wäre da die Pflicht der Gesetze? In den Schwachen mächtig zu sein, nicht die Starken bedürfen des Arztes, sondern die Schwachen“.

Emanzipation der Frau ist für Hippel synonym mit Erziehung der Frau zur Bürgerin im Sinne der Staatsbürgerin.  Erziehung zu Bürgern und Bürgerinnen des Staates soll für alle Menschen gleichermaßen veranstaltet werden. Nur eine allgemeine Erziehung zum Menschen, die geschlechtsunspezifisch sein müsse, könne eine Basis für die Herausbildung der Bürger und Bürgerinnen sein. Er sieht auch das Erziehen kleiner Kinder nicht als eine private Aufgabe der Frauen; vielmehr will Hippel nachweisen, dass Erziehung eine öffentlich wirksame, notwendige und deshalb auch ebenso wie andere öffentliche Geschäfte zu bewertende Tätigkeit ist.

Hippel setzt sich auch auseinander mit einer bestimmten angenommenen psychisch geistigen Disposition von Frauen, die ihrer natürlichen Veranlagung entspräche. Hippel handelt nun der Reihe nach den klassischen, frauenfeindlichen Argumenten ab. 

Zu der Annahme, dass Frauen keine Entdecker seien, nicht kreativ seien schreibt Hippel, dass Männer ausschließlich durch ihr Machtstreben zu Taten veranlasst werden, die Motive von Frauen seien weitaus edler, auf das Wohl anderer ausgerichtet. Die mangelnden Entdeckereigenschaften seien leicht als Folge ihrer unterdrückten Lage zu erkennen. Tatsächlich geht Hippel von einer aufklärerischen Anthropologie aus, nach der allen Menschen Vernunft eingegeben ist. Die Fähigkeiten der Frau werden durch die Unterdrückung der Frau begrenzt.

Andere weibliche Eigenschaften dagegen wie Geschwätzigkeit, Geschminktheit und Intriganz sind für Hippel maßlose Übertreibungen von Seiten der Männer. 

Er setzt sich fortgehend auseinander mit Einwänden gegen weibliche öffentliche Tätigkeit als Erwerbstätigkeit in den bürgerlichen Professionen wie auch im Staatsdienst. Hippel entlarvt diese Einwände als männliche Schutzkonstruktion zur Absicherung der Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Typisch angenommene weibliche Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen wie Eitelkeit und Putzsucht werden zum Teil von Männern produziert, um Frauen abhängig zu halten und um sich selbst zu schmeicheln, der Zorn der Frauen wird durch die Unterdrückungssituation unmittelbar produziert; und sind sie Folgen der Rechtlosigkeit von Frauen. Die Handhabung der Gegenargumente macht deutlich, dass Hippel nicht eigentlich glaubt, dass ernstzunehmende Einwände- gegen seine Forderungen überhaupt möglich sind.

Um die einleitende Frage zu beantworten, was Hippel dazu bewegte sich für Frauenrechte auszusprechen kann man sagen, dass er sich öfters auf die Französische Revolution und die Forderungen der Bürgerrechte bezieht. Er war empört darüber, dass den Frauen die Bürgerrechte nicht zugute kamen und schrieb, dass die neue französische Revolution eine Wiederholung seiner Vorwürfe braucht, weil sie für gut fand, einer ganzen Hälfte der Nation nicht zu gedenken und deklariert, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben, alle Franzosen – Männer oder Weiber, sollten frei und Bürger sein. Diese Ansicht war ja zu Beginn der Revolution noch gelegentlich geäußert worden. Hippels emanzipatorische Bemühungen finden in einer Epoche statt in der die Debatte über die bürgerlichen Frauenrechte schon angefangen hat. Der Marquis Jean-Antoine Condorcet veröffentlichte schon in seiner 1790 veröffentlichten Schrift, das Bürger und Wahlrecht für Frauen. Olympe de Gouges verfasste 1791 eine Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, das sie mit der Guillotine bezahlen musste. 1792 schrieb die Engländerin Mary Wollstonecraft eine Verteidigung der Rechte der Frau. Wie in Frankreich und England empörte sich die Gesellschaft auch im deutschsprachigen Raum über einen derartigen Einsatz für die Frauen oder deutete es als Satire. 

Man kann aber annehmen, dass Hippel nicht nur durch die Französische Revolution beeinflusst war, sondern auch durch den aufklärerischen Diskurs in Königsberg den Hippel kannte und logisch zu Ende dachte. Hippels Aufruf an die Frauen den Beweis zu bringen, dass sie keines Vormundes bedürfen, bezieht sich auf Kants Schrift « Was ist Aufklärung? » In der Kant erklärt, dass Aufklärung der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit ist. Hippel vertieft diese Ansicht auch für die Frauen.

Ein anderes Argument ist seine Mitarbeit bei dem Entwurf des Preußischen Allgemeinen Landrecht. Ab 1782 setzte er seine schriftstellerische Tätigkeit für 10 Jahre aus, um sich diesem Entwurf zu widmen. Er reichte vier Monita ein. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet setzt sich Hippel plötzlich für eine rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein, indem er Teile des Preußischen Allgemeinen Rechts dazu bemängelt. Bereits 1787 spricht er sich in einem Monitum dafür aus, dass Frauen mit dem männlichen Geschlecht überall, wo diese Natur es nicht verbaut, gleiche Rechte haben sollen. Hippel hat sich also schon lange vor seiner Schrift « Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber » zu einer Gleichberechtigung beider Geschlechter bekannt. Hippels Kommentar zum Entwurf des Allgemeinen Gesetzbuches ist in diese Passage der Bürgerlichen Verbesserung der Weiber eingegangen. Es kann also sein, dass der Dirigierende Bürgermeister durch seine Mitarbeit am preußischen Gesetzesentwurf zu der Überzeugung kam, dass Frau und Mann gleichgestellt werden müssen und dass das geplante Gesetz Frauen benachteiligen wird.

Hippel war einer der schillerndsten Figuren im Geistesleben des ausgehenden 18. Jahrhundert, dessen Geheimniskrämerei zu seinen Lebzeiten bewirkte, dass die posthume Rezeption sich nur um die Gerüchte um seine Person drehte, und seine Texte ungelesen liegen blieben. Spätestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts war Hippel als Emazipationstheoretiker weitgehend vergessen. Erstaunlich ist auch, dass er in der ersten deutschen Frauenbewegung kaum zur Kenntnis genommen wurde und wenn dann nur beiläufig. Man kann sagen, dass Hippel der Frauenbewegung weit vorausgeeilt ist, sei es bei der Erziehung und Bildung der Frauen, oder der Planung eines bürgerlichen Gesetzbuches. Die Frauenbewegung verlangte dies auch. Warum sie sich nicht auf Hippels frühe Kritik verwiesen hat, und in nur ganz oberflächlich betrachtet hat, bleibt offen.

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